Ratgeber
Kaufnebenkosten auf Mallorca: ITP, Notar, Register
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie auf Mallorca ist der größte Posten die Grunderwerbsteuer ITP: Sie folgt einer progressiven Staffel von 8 bis 13 Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Notar, Grundbuch und meist ein Anwalt — als Faustrahmen sollten Käufer insgesamt etwa 9 bis 12 Prozent zusätzlich zum Kaufpreis einplanen; bei Neubau gelten stattdessen 10 Prozent IVA plus Stempelsteuer.
Die Posten im Überblick
| Posten | Bestandsimmobilie | Neubau (Erstverkauf) |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer ITP | 8–13 % (progressive Staffel, s. u.) | entfällt |
| Mehrwertsteuer IVA | entfällt | 10 % des Kaufpreises |
| Stempelsteuer AJD | entfällt | 1,5 % (2 % ab einem Immobilienwert von 1.000.000 €) |
| Notar und Grundbuch | gesetzlich festgelegte, wertabhängige Gebühren | ebenso |
| Anwalt (empfohlen) | üblich ist etwa 1 % (Vereinbarungssache) | ebenso |
Die Maklerprovision trägt auf Mallorca üblicherweise der Verkäufer; sie gehört deshalb nicht zu den Kaufnebenkosten des Käufers. Auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalía municipal) ist gesetzlich Sache des Verkäufers.
Die ITP-Staffel der Balearen
Die Balearen besteuern gebrauchte Wohnimmobilien nicht mit einem festen Satz, sondern progressiv: Jeder Teil des Kaufpreises fällt in seinen eigenen Tarif-Abschnitt. Die Staffel gilt seit dem 1. Januar 2023 (Quelle: ATIB, Rechtsgrundlage Decreto Legislativo 1/2014):
| Anteil des Kaufpreises | Satz |
|---|---|
| bis 400.000 € | 8 % |
| 400.000,01 – 600.000 € | 9 % |
| 600.000,01 – 1.000.000 € | 10 % |
| 1.000.000,01 – 2.000.000 € | 12 % |
| über 2.000.000 € | 13 % |
Ein Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 1.500.000 € fallen 32.000 € (8 % auf die ersten 400.000 €) + 18.000 € (9 % auf die nächsten 200.000 €) + 40.000 € (10 % auf die nächsten 400.000 €) + 60.000 € (12 % auf die letzten 500.000 €) an — zusammen 150.000 €, also effektiv 10 %.
Reduzierte Sätze für den Hauptwohnsitz
Wer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzt, kann unter engen Bedingungen weniger zahlen: 4 % bei einem Immobilienwert bis 270.151,20 €, 2 % unter anderem für Käufer unter 36 Jahren beim Erwerb der ersten Wohnung, und eine vollständige Befreiung für bestimmte Käufer unter 30 Jahren oder mit Behinderung — jeweils mit Wohnsitz-, Einkommens- und Wertgrenzen. Für den klassischen Zweitwohnsitz- oder Ferienimmobilienkauf gelten diese Sätze nicht; maßgeblich ist die allgemeine Staffel oben. Die genauen Bedingungen führt die ATIB auf.
Neubau: IVA statt ITP
Beim Erstverkauf vom Bauträger fällt keine ITP an, sondern die Mehrwertsteuer IVA mit dem ermäßigten Satz von 10 % für Wohnimmobilien (Art. 91 der Ley 37/1992). Zusätzlich wird die Stempelsteuer AJD auf die notarielle Kaufurkunde fällig: auf den Balearen 1,5 %, bei einem Immobilienwert ab 1.000.000 € erhöht auf 2 % (Quelle: ATIB).
Notar, Grundbuch, Abwicklung
Die Gebühren von Notar (Arancel notarial) und Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) sind in Spanien per Königlichem Dekret festgelegt und steigen mit dem Beurkundungswert; sie lassen sich vor dem Termin exakt berechnen. Aus unserer Abwicklungspraxis liegen beide Posten zusammen je nach Kaufpreis meist im niedrigen vierstelligen Bereich — das ist ein Erfahrungswert, keine amtliche Angabe. Dazu kommt häufig eine Gestoría, die Steueranmeldung und Registereintrag übernimmt.
Ein eigener, vom Verkäufer unabhängiger Anwalt ist auf Mallorca nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen — üblich ist ein Honorar um 1 % des Kaufpreises (Vereinbarungssache, Erfahrungswert). Er prüft Lasten, Baulegalität, Bewohnbarkeitszeugnis und Vertragsentwürfe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer auf Mallorca?
Für gebrauchte Wohnimmobilien gilt die progressive Staffel der Balearen von 8 % (bis 400.000 €) bis 13 % (über 2.000.000 €). Der effektive Satz liegt dadurch je nach Kaufpreis dazwischen — bei 1.500.000 € zum Beispiel bei 10 %. Quelle ist die Balearen-Steuerbehörde ATIB; die Staffel gilt seit dem 1. Januar 2023.
Was gilt beim Neubau vom Bauträger?
Statt der ITP zahlen Käufer 10 % IVA auf den Kaufpreis sowie die Stempelsteuer AJD von 1,5 % — beziehungsweise 2 %, wenn der Immobilienwert 1.000.000 € erreicht. Notar-, Register- und Beratungskosten kommen wie beim Bestandskauf hinzu.
Wer zahlt die Maklerprovision auf Mallorca?
Üblicherweise der Verkäufer — sie ist in der Regel bereits mit dem Verkaufsauftrag vereinbart und wird aus dem Kaufpreis beglichen. Verbindlich ist immer die Angabe im jeweiligen Exposé beziehungsweise im Kaufvertrag.
Quellen und Stand
- ATIB — Impuesto sobre transmisiones patrimoniales y actos jurídicos documentados (Staffel und Sätze) · 27. September 2026
- Decreto Legislativo 1/2014 (Texto refundido tributos cedidos Illes Balears), konsolidiert im BOE · 27. September 2026
- Ley 37/1992 del IVA, Art. 91 (ermäßigter Satz für Wohnungen), konsolidiert im BOE · 27. September 2026
Alle Angaben nach bestem Wissen aus den genannten amtlichen Quellen; keine Rechts- oder Steuerberatung. Abgerufen am jeweils genannten Datum.
