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Ratgeber

Auswandern nach Mallorca: Anmeldung und Steuern

Finn HerzogAutor: Finn Herzog, Geschäftsführer · Stand der Angaben:

Als EU-Bürger dürfen Sie ohne Visum nach Mallorca ziehen — bleiben aber nicht formlos: Ab drei Monaten Aufenthalt ist die Registrierung als Residente Pflicht, dazu kommen die NIE, die Anmeldung bei der Gemeinde (Empadronamiento) und ab 183 Tagen im Jahr die spanische Steuerpflicht. Wer die vier Schritte in dieser Reihenfolge plant, zieht ohne Behördenstress um.

Die vier Behördenschritte im Überblick

Schritt Wann Wo
NIE beantragen am besten vor dem Umzug Policía Nacional, Konsulat oder per Vollmacht
Registro als EU-Residente Pflicht ab 3 Monaten Aufenthalt Oficina de Extranjería / Policía Nacional
Empadronamiento nach Bezug der Wohnung Rathaus (Ayuntamiento) der Gemeinde
Steuerliche Ansässigkeit automatisch ab 183 Tagen im Kalenderjahr Agencia Tributaria (Erklärung im Folgejahr)

NIE: die Nummer für alles

Ohne die Ausländer-Identifikationsnummer läuft in Spanien nichts — kein Immobilienkauf, kein Bankkonto, kein Stromvertrag. Wie Sie sie beantragen, welche Unterlagen nötig sind und was sie kostet, steht in unserem eigenen Ratgeber „NIE-Nummer beantragen“.

Registro: die grüne Residencia-Bescheinigung

Als EU-Bürger brauchen Sie kein Visum, aber ab einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten die Eintragung ins zentrale Ausländerregister (Certificado de registro de ciudadano de la Unión, die „grüne Karte“; Rechtsgrundlage Real Decreto 240/2007). Voraussetzung ist, dass Sie entweder in Spanien arbeiten oder ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung für sich und Ihre Familie nachweisen. Beantragt wird mit Termin bei der Ausländerbehörde; nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts folgt auf Wunsch die Daueraufenthalts-Bescheinigung.

Empadronamiento: die Anmeldung bei der Gemeinde

Das Empadronamiento ist die Eintragung ins Einwohnerregister Ihrer Gemeinde (Padrón municipal, geregelt in der Ley 7/1985) — für Paguera und den Südwesten meist das Rathaus von Calvià. Der „Volante de empadronamiento“ ist der Alltagsnachweis Ihres Wohnsitzes: Schulen, Gesundheitszentrum, Kfz-Ummeldung und viele Behördengänge fragen danach. Nötig sind in der Regel Mietvertrag oder Eigentumsnachweis und der Ausweis.

Steuern: die 183-Tage-Regel

Wer sich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Spanien aufhält — oder hier den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen hat —, gilt steuerlich als in Spanien ansässig (Art. 9 der Ley 35/2006) und versteuert sein Welteinkommen in Spanien. Sporadische Abwesenheiten zählen mit, solange keine Steueransässigkeit in einem anderen Land nachgewiesen ist. Zwischen Deutschland und Spanien regelt ein Doppelbesteuerungsabkommen, welches Land bei welchen Einkünften zugreift. Für den Übergang — etwa das Jahr des Umzugs, Renten oder Vermietungseinkünfte — empfehlen wir eine steuerliche Beratung in beiden Ländern; dieser Ratgeber ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen

Wie lange darf ich ohne Anmeldung auf Mallorca bleiben?

Als EU-Bürger drei Monate formlos. Wer länger bleibt oder seinen Wohnsitz verlegt, muss sich ins Ausländerregister eintragen lassen (Real Decreto 240/2007) — die grüne Registro-Bescheinigung ist dann Ihr Nachweis.

Ab wann bin ich in Spanien steuerpflichtig?

Sobald Sie im Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien verbringen oder Ihr Lebensmittelpunkt hier liegt (Art. 9 Ley 35/2006). Dann versteuern Sie Ihr Welteinkommen in Spanien; das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verhindert eine doppelte Belastung derselben Einkünfte.

Brauche ich die NIE schon vor dem Umzug?

Sie ist nicht Voraussetzung für den Umzug selbst, aber für fast alles danach — vom Kaufvertrag bis zum Bankkonto. Praktisch ist es, sie parallel zur Immobiliensuche zu beantragen; die Wege dazu beschreibt unser NIE-Ratgeber.

Quellen und Stand

Alle Angaben nach bestem Wissen aus den genannten amtlichen Quellen; keine Rechts- oder Steuerberatung. Abgerufen am jeweils genannten Datum.

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