Ratgeber
NIE-Nummer beantragen: Wege, Unterlagen, Dauer
Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist die spanische Steuer-Identifikationsnummer für Ausländer — ohne sie lässt sich in Spanien keine Immobilie notariell erwerben. Beantragt wird sie mit dem Formular EX-15 entweder persönlich bei der Policía Nacional in Spanien, beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland oder über einen Bevollmächtigten; die Gebühr beträgt 9,84 € (Tasa 790-012), die Behörde entscheidet binnen fünf Tagen — entscheidend ist die rechtzeitige Terminplanung.
Wofür Sie die NIE brauchen
Die NIE ist keine Aufenthaltserlaubnis, sondern eine persönliche Identifikationsnummer für alle steuerlich relevanten Vorgänge in Spanien (Rechtsgrundlage: Art. 206 des Real Decreto 557/2011). Beim Immobilienkauf ist sie unverzichtbar: Der Notar beurkundet ohne NIE keinen Kauf, die Grunderwerbsteuer lässt sich ohne sie nicht anmelden, und auch Bankkonto, Versorgerverträge und die jährliche Einkommensteuer für Nichtresidenten laufen über diese Nummer. Kaufen zwei Personen gemeinsam, braucht jede ihre eigene NIE.
Die drei Antragswege
In Spanien bei der Policía Nacional
Der schnellste Weg: persönliche Vorsprache bei einer Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) oder Dienststelle der Policía Nacional — auf Mallorca in Palma. Nötig sind ein vorab gebuchter Termin (cita previa, online über die Sede Electrónica), das ausgefüllte Formular EX-15 in zweifacher Ausfertigung, Reisepass mit Kopie, die Begründung des Antrags (hier: beabsichtigter Immobilienerwerb) und der Zahlbeleg der Gebühr. Die Behörde soll über den Antrag innerhalb von fünf Tagen nach Registereingang entscheiden; in der Praxis ist der Engpass der Termin, nicht die Bearbeitung.
Beim spanischen Konsulat im Wohnsitzland
Wer nicht anreisen möchte, beantragt die NIE beim zuständigen spanischen Konsulat (für Deutschland etwa in Berlin, München, Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg) — mit denselben Unterlagen. Das Konsulat leitet den Antrag nach Spanien weiter; planen Sie dafür mehrere Wochen ein.
Über einen Bevollmächtigten in Spanien
Ein Anwalt oder eine Gestoría kann die NIE mit einer notariellen, gegebenenfalls apostillierten Vollmacht für Sie beantragen. Das ist der übliche Weg, wenn der Kauf bereits konkret ist und die Kanzlei ohnehin die Abwicklung übernimmt — Termin- und Behördengänge entfallen für Sie vollständig.
Gebühr und Formulare
Der Antrag kostet die Verwaltungsgebühr der Tasa 790, Código 012 — für die Zuteilung der NIE 9,84 € (Stand 27. September 2026 nach der Gebührenordnung Orden PJC/617/2025; der Betrag wird regelmäßig angepasst, maßgeblich ist das amtliche Zahlformular). Bezahlt wird vor dem Termin bei einer Bank in Spanien beziehungsweise beim Konsulat nach dessen Vorgaben. Das Formular EX-15 und das Gebührenformular stellt die Verwaltung kostenlos online bereit.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, eine NIE zu bekommen?
In Spanien entscheidet die Behörde nach Registereingang binnen fünf Tagen; der eigentliche Engpass ist die Terminvergabe, die je nach Saison Wochen vorlaufen kann. Über ein Konsulat sind mehrere Wochen realistisch, mit Vollmacht über eine Kanzlei meist wenige Wochen ohne eigenes Zutun. Für einen geplanten Kauf empfehlen wir, die NIE parallel zur Objektsuche zu beantragen.
Ist die NIE eine Aufenthaltsgenehmigung oder mit Pflichten verbunden?
Nein. Die NIE ist nur eine Identifikationsnummer und begründet weder ein Aufenthaltsrecht noch für sich genommen Steuerpflichten. Wer als Nichtresident eine Immobilie besitzt, gibt allerdings jährlich die Nichtresidenten-Einkommensteuer ab — dafür wird die NIE verwendet.
Läuft die NIE ab?
Die Nummer selbst bleibt lebenslang gleich. Das ausgestellte Zertifikat (Bescheinigung auf Papier) tragen manche Stellen nur drei Monate als „aktuell“ ein; für die Beurkundung genügt in der Praxis die Nummer mit gültigem Reisepass — Ihr Notariat oder Anwalt sagt Ihnen, ob ein frisches Zertifikat nötig ist.
Quellen und Stand
- Sede Electrónica de la Policía Nacional — Asignación de NIE a instancia del interesado · 27. September 2026
- Ministerio del Interior — Número de Identidad de Extranjero (NIE) · 27. September 2026
- Real Decreto 557/2011, Art. 206 (Rechtsgrundlage der NIE), konsolidiert im BOE · 27. September 2026
- Orden PJC/617/2025 (Gebührenordnung Extranjería, Tasa 790 Código 012) · 27. September 2026
Alle Angaben nach bestem Wissen aus den genannten amtlichen Quellen; keine Rechts- oder Steuerberatung. Abgerufen am jeweils genannten Datum.
